Steuer
Sie können den Eigenanteil für die Zahnbehandlung – wie alle Ausgaben für Hilfsmittel, die eine Krankheit erträglicher machen – als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer geltend machen. Die Summe lässt sich allerdings erst anrechnen, wenn sie Ihre zumutbare Belastung übersteigt.
Lassen Sie sich zu diesem Thema beim Steuerberater, Finanzamt oder Lohnsteuerverein beraten!
Härtefall
Jedem Versicherten stehen rund 50 % der Kosten der Regelversorgung beim Zahnersatz zu. Beträgt das monatliche Bruttoeinkommen 2012 max. 1.050 €, ist eine so genannte Härtefallregelung vorgesehen. Die Einkommensgrenze erhöht sich, wenn im gemeinsamen Haushalt Ehepartner oder Kinder zu berücksichtigen sind. Für Versicherte mit einem Angehörigen gelten 1.443,75 € für jeden weiteren Angehörigen kommen 262,50 € hinzu. Patienten mit geringem Einkommen erhalten von ihrer Krankenkasse den doppelten Festzuschuss zur Regelversorgung. Können Betroffene den dann noch verbleibenden Eigenanteil nicht übernehmen, kommen die Kassen bei einem entsprechenden Nachweis für alle notwendigen Kosten auf. Dies gilt allerdings nur für die Standardversorgung. Wählen als Härtefall anerkannte Versicherte einen über die Regelversorgung hinausgehenden gleichartigen oder andersartigen Zahnersatz, zahlt die Krankenkasse lediglich den doppelten Festzuschuss. Die übrigen Kosten haben Versicherte selbst zu tragen.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Stand: 2012
Tipp
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten seit 2007 einen Wahlleistungskatalog an. Damit ist es Versicherten möglich, die Höhe der Zuzahlungen für eventuelle Zahnbehandlungen selbst zu bestimmen. Setzen Sie sich dazu mit einem Mitarbeiter Ihrer Kasse in Verbindung.