Sobald eine Zahnersatzbehandlung notwendig wird, muss ein Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt werden. Darin werden der aktuelle Befund und die mit Ihnen zusammen geplante Behandlung nach Umfang und Kosten beschrieben. Um die Kosten für Sie so transparent wie möglich zu machen, holen wir in aller Regel auch einen Kostenvoranschlag des zahntechnischen Labors ein.
Bei gesetzlich Versicherten wird weiterhin auf der Grundlage des bei der Untersuchung festgestellten Gesamtbefundes die Höhe des anzusetzenden Festzuschuss der Krankenkasse ermittelt. Die Art und Weise der durchgeführten Behandlung hat dabei keinerlei Einfluss auf die Höhe der Leistungsansprüche, da die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen seit 2005 nicht therapiebezogen, sondern befundorientiert sind.
Den HKP reichen Sie bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, bzw. privaten Versicherung ein. Sind Sie gesetzlich versichert, legen Sie bitte das Bonusheft dazu. Ist der Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse bewilligt – und damit Ihr gesetzlich vorgeschriebener Kassenzuschuss – kann die Behandlung beginnen.
Bitte beachten Sie: Behandlungen, die über das zahnmedizinische notwendige hinausgehen oder rein ästhetische Behandlungen, werden weder von den gesetzlichen Kassen bezuschusst noch von den privaten Kassen bezahlt. Die Kosten hierfür muss der Versicherte alleine tragen.